Nebenkostenabrechnung

Immer wieder Ärger mit der Nebenkostenabrechnung Vermieter müssen jährlich eine Abrechnung erstellen und sie dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums“ zukommen lassen, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Erhebt der Vermieter die Kosten vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014, muss die Rechnung also spätestens bis Ende Dezember 2015 beim Bewohner …